AGB & Hausordnung

Beherbergungsvertrag

1. Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bestellt und zugesagt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht Schriftform ausdrücklich vereinbart wurde.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist zur Bereitstellung der gebuchten Unterkunft für den vereinbarten Zeitraum verpflichtet. Der Gast hat den Unterkunftspreis wie vertraglich vereinbart zu entrichten.

3. Der Beherbergungsvertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass der Gast eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme leistet. Der Gast ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu bezahlen. Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
Wird die Anzahlung vom Gast nicht fristgerecht geleistet, kann der Inhaber des Beherbergungsbetriebs ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
4. Der Restbetrag des vereinbarten Entgelts wird 30 Tage vor der Ankunft fällig.
5. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn dieser die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die in seiner Risikosphäre liegen, nicht nutzen kann (Ausnahme: Höhere Gewalt).
Dem Gast wird deshalb eine Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
z.B: www.travelsecure.de
www.europ-assistance.de
https://www.signal-iduna.de/reiseversicherung/reiseruecktrittsversicherung.php

6. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Übernachtung mit Frühstück pauschal mit 20%, bei Übernachtung mit Halbpension pauschal mit 30% bei Übernachtung mit Vollpension pauschal mit 40% und bei Übernachtungen ohne Verpflegungsleistung pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.

7. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes ist angehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Unterkünften hat der Gastgeber neben dem Abzug ersparter Aufwendungen etwaige Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.

8. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

9. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der gebuchten Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadensersatz leisten. Nur in Fällen höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen wird der Inhaber des Beherbergungsbetriebes von der Leistung frei.

10. Der Gastgeber bewahrt gefundene Sachen des Gastes 4 Wochen lang auf. Der Gastgeber haftet jedoch nicht für Beschädigung oder Untergang gefundener Sachen. Der Gast ist berechtigt, solche Sachen jederzeit bei dem Gastgeber herauszuverlangen. Verlangt der Gast die Zusendung gefundener Sachen, geschieht dies auf Kosten des Gastes. Nach Ablauf von 4 Wochen darf der Gastgeber die Sachen vernichten oder an Dritte veräußern. Im Falle der Veräußerung hat er dem Gast den Veräußerungserlös abzüglich seiner Aufwendungen herauszugeben, wenn der Gast sein Eigentum an der gefundenen und veräußerten Sache zweifelsfrei nachweist.


Liebe Feriengäste

Herzlich Willkommen bei Familie Poll in Lindau
Wir haben uns mit der Einrichtung der Ferienwohnungen viel Mühe gegeben, und hoffen, dass es Ihnen bei uns gefällt und Sie hier einen wunderschönen Urlaub verbringen.
Um Ihnen Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten, möchten wir Sie bitten die nachstehende Hausordnung zu beachten.

Rauchverbot

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Rauchen in der Ferienwohnung nicht gestattet ist! Gehen Sie zum Rauchen bitte ins Freie oder in den Garten.
Bei Zuwiderhandlung berechnen wir eine Reinigungspauschale von 150€.

Mülltrennung
Auf eine konsequente Trennung des Mülls ist zu achten.
Nur der im Haushalt anfallende Restmüll darf in die dafür vorgesehenen Restmülltonnen entsorgt werden.
Wertstoffe (z.B. Glas, Papier, Metall etc.) müssen von jedem Gast selbst gesammelt und selbst entsorgt werden.
Müll und Wertstoffe dürfen nicht im Flur gelagert werden. Sondermüll und Sperrgut gehören nicht in die Restmülltonne.
Für den Abtransport ist jeder Gast selbst verantwortlich.
Durch die Abflussleitungen – insbesondere Bad, Küche und WC – dürfen keine Abfälle, Essensreste, Fette oder andere Gegenstände, die zu Verstopfungen des Abwassersystems führen können, entsorgt werden. Diese Gegenstände gehören in den Restmüll oder in den Sondermüll.

Küche

Geschirr, Besteck, Töpfe und Geräte bitte nur in sauberem und trockenem Zustand wieder in die Schränke einräumen.
Badezimmer
Bitte keine Hygieneprodukte oder Essensreste in der Toilette entsorgen! Hinweis zur Mülltrennung.

Parkmöglichkeiten
Wir empfehlen Ihnen auf den Parkplätz p3 zu parken.

Fahrradverleih
Gerne können Sie bei uns auch Fahrräder ausleihen. Melden Sie sich per Tel.

Beschädigungen
Niemand beschädigt absichtlich etwas. Es kann jedoch jedem einmal passieren, dass etwas kaputt geht. Wir würden uns daher freuen, wenn Sie uns den entstandenen Schaden mitteilen würden und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise feststellen. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten oder Reparatur.

Im Mietpreis zur Verfügung gestellt
Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher. Sämtliche Einrichtungsgegenstände der Ferienwohnung stehen Ihnen zur Verfügung. Bitte gehen Sie sorgsam damit um, damit auch künftige Gäste davon Gebrauch machen können.

Der Vermieter haftet generell nicht für den Verlust von Wertgegenständen des Mieters.
Die Ferienwohnung muss bei der Abreise so hinterlassen werden, wie sie bei Mietbeginn vorgefunden wurde.
Sollte die Ferienwohnung nicht besenrein hinterlassen werden, berechnen wir dem Mieter die dadurch entstandenen zusätzlichen Reinigungskosten von 100.-€.
Anreise Montag bis Samstag zwischen: 16 Uhr und 18.00 Uhr -- Abreise um 10.00 Uhr
Sollten Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht und wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Ebenfalls freuen wir uns über jede Anregung und jeden Verbesserungsvorschlag, der zum Komfort unserer Gäste beiträgt.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung.
 

Bei Abreise bitte!
➢ Alle Abfalleimer leeren.
➢ Die Geschirrspülmaschine leeren und Geschirr aufräumen.
➢ Den Kühlschrank leeren.
➢ Bettwäsche & Handtücher vor die Tür legen.
➢ Die Wohnung/Zimmer besenrein verlassen.
➢ Die Schlüssel in der Ferienwohnung auf dem Tisch legen.

Auf ein gutes Miteinander.

Brigitte & Felix Poll