Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Gut versichert, wenn die Reise platzt

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Reise­rücktritts­versicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Traum­urlaub. Wenn Sie wegen plötzlicher Krankheit oder anderer unabwend­barer Probleme absagen müssen, springt oft die Reise­rücktritts­versicherung ein. © Getty Images / Abdulla Ameer

Wer seinen Urlaub kurz­fristig absagen muss, zahlt oft hohe Storno­gebühren. Unser Vergleich von Reise­rück­tritts­versicherungen zeigt, wie Sie das Risiko absichern können.

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Mit einer Reise­rücktritts­versicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurz­fristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Storno­gebühren. Ist in der Police eine Reise­abbruch­versicherung enthalten, kommt diese meist zusätzlich für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Die Stiftung Warentest hält diese Kombination für sinn­voll. Es gibt Verträge für eine Einzel­reise und Verträge, die alle Reisen in einem Jahr absichern. Sie sind manchmal sogar preis­werter.

Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listen­ansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den Produkt­namen klicken oder mehrere Produkte vergleichen.

Warum sich der Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich für Sie lohnt

Unsere Test­ergeb­nisse

Mit wenigen Klicks können Sie aus den über 100 Tarifen Ihren individuellen Testsieger heraus­filtern. Wir empfehlen die Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung und haben daher nur solche Angebote untersucht. Auch raten wir zu Tarifen ohne Selbst­beteiligung.

Welche Anbieter wir getestet haben

Im Test sind die Versicherer mit Geschäfts­sitz in Deutsch­land, bei denen man Tarife direkt abschließen kann, von ADAC, Allianz über Ergo bis Zurich. Je umfassender ihre Leistungen sind, desto besser haben wir sie bewertet. Von 18 Anbietern bekamen drei für ihre Tarife die Note Sehr gut. Es gibt aber auch viele gute Reise­rücktritts­versicherungen. Zwei Tarife im Test erhielten nur ein Ausreichend. Makler oder Vertreter, die Reise­rücktritts­versicherungen nur vermitteln, haben wir nicht untersucht.

Der beste Tarif für Sie

Unsere Test­ergeb­nisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien. So finden Sie das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahres­verträge“ suchen. Der Preis richtet sich nach dem Reise­preis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.

Modell­rechnung

Ein sehr guter Tarif für die ganze Familie für eine 6 000 Euro teure Reise ist ab 308 Euro zu haben, ein guter ab 143 Euro, jeweils ohne Selbst­beteiligung. In diesem Preisbeispiel ist die oder der älteste Mitreisende 55 Jahre alt. Einen sehr guten Jahres­vertrag ohne Selbst­beteiligung, der für dieselbe Familie alle Reisen im Jahr bis zu einem Preis von 6 000 Euro absichert, gibt es schon ab 235 Euro. Vorsicht: Man muss Jahres­verträge frist­gerecht kündigen, sonst laufen sie auto­matisch weiter.

Höchst­versicherungs­summe beträgt 50  000 Euro

Unser Produktfinder zeigt Angebote für 1 500, 3 000, 6 000 und 10 000 Euro teure Reisen und die jeweilige Höchst­versicherungs­summe der Anbieter. Kostet die Reise mehr, können Sie dort nach einem individuellen Angebot fragen. Das klappt nicht immer. Nur ein Anbieter gibt als Stan­dard eine Höchst­versicherungs­summe von 50 000 Euro an.

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Der Reise­rücktritts­versicherungs-Vergleich zeigt, für wen sie sich lohnt

Eine Reise­rücktritts­versicherung kann vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren ratsam sein, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischen­kommen kann. Außerdem über­legens­wert ist sie bei teuren Urlauben wie Fernreisen oder Kreuz­fahrten. Bei preis­werten Reisen lohnt sich der Schutz eher nicht, da auch die möglichen Storno­gebühren geringer sind.

Was ist versichert? Bei welchen Ereig­nissen ein Versicherer zahlt, steht im Klein­gedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeits­platz­verlust oder -wechsel, Kurz­arbeit und Eigentums­schäden wie Einbruch oder Brand im eigenen Haus. Eine Auto­panne auf Ihrem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub ist bei einigen Anbietern ebenfalls versichert, auch die Erkrankung Ihres für die Reise angemeldeten Hundes oder Ihrer Katze.

Abge­deckt sein kann auch die Absage wegen einer gericht­lichen Ladung oder einer Scheidungs­klage. Oder weil das Ziel­land das Touristen-Visum verweigert. All das hängt vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Je nach Anbieter kommt die Reise­rücktritts­versicherung auch für Mehr­kosten auf, die durch eine aus diesen Gründen verspätete Anreise entstehen. Oder weil ein öffent­liches Verkehrs­mittel mehr als zwei Stunden Verspätung hat und Sie deswegen Flieger oder Schiff verpassen.

Wer ist versichert? Die Versicherung leistet in der Regel auch, wenn sogenannten „Risik­opersonen“ etwas zustößt. Dazu zählen nahe Angehörige, Mitreisende oder Personen, die Angehörige pflegen oder betreuen.

Was ist nicht versichert? Krieg, Unruhen, Natur­katastrophen oder Epidemien im Reise­land sind für die Versicherer in der Regel kein akzeptierter Grund für einen Reiser­ücktritt. Auch nicht, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die Ziel­region ausgesprochen hat. Terror­anschläge in der Nähe des Urlaubs­ortes kurz vor Reise­beginn können aber versichert sein.

Wozu die Reise­abbruch­versicherung? Dieser zusätzliche Schutz umfasst den Ersatz von Mehr­kosten, wenn Sie wegen eines versicherten Ereig­nisses, beispiels­weise eines Todes­falls in der Familie, früher abreisen oder etwa wegen einer Erkrankung erst später zurück­fliegen können. Bei einer vorzeitigen Abreise werden teils nicht in Anspruch genom­mene Reise­leistungen erstattet. Der Umfang hängt von Anbieter und Tarif ab.

Bis wann abschließen? Die Reise­rücktritts­versicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reise­beginn abge­schlossen werden, bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reise­buchung.

Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Frei­schalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können, damit Sie die beste Reise­rücktritts­versicherung für Ihren Bedarf finden.

Krieg, Über­schwemmungen, Wald­brände

Für Pauschalr­eisende gelten spezielle Storno­regeln. Sie können bei einer Reisewarnung wegen Krieg, Unruhen, Natur­katastrophen, Epidemien im Reise­land kostenlos beim Reise­ver­anstalter stornieren. Auch wenn es am Reiseziel zu Beein­trächtigungen kommt, etwa durch Wald­brände in unmittel­barer Nähe, wenden Sie sich an den Reise­ver­anstalter. Der organisiert eventuell eine vorzeitige Heimreise. Indivi­dualreisende haben es da schwerer. Sie müssen sich selbst mit Vermietern und Air­lines einigen und bleiben womöglich auf Kosten sitzen.

Was ist eine unerwartete Erkrankung?

Häufig sind Erkrankungen der Grund für einen Reiser­ücktritt. Sie müssen unerwartet und schwer sein, verlangen die Versicherer. Gut ist es, wenn das in den Versicherungs­bedingungen ausführ­licher erklärt wird. Die Verschlechterung einer chro­nischen Erkrankung oder einer Vorerkrankung kann zum Beispiel versichert sein, wenn diese in den sechs Monaten vor Reise­beginn nicht ärzt­lich behandelt wurde.

Beispiel: Eine Frau zog sich eine Schürfwunde am Knöchel zu. Nach Versicherungs­abschluss infizierte sich die Wunde und es wurde eine Haut­trans­plantation nötig. Die Familie stornierte die geplante Kuba-Reise. Der Versicherer wollte nicht zahlen, da die Erkrankung schon bei Vertrags­abschluss vorgelegen habe, musste dann aber leisten. Begründung der Richter: Die Schürfwunde war nicht behandelt worden, die spätere Infektion eine unerwartete Verschlechterung (Schleswig-Holsteinisches Ober­landes­gericht, Az. 16 U 74/23).

Diese Storno­kosten sind bei Rück­tritt fällig

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Storno­kosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Die Storno­gebühren der Reise­ver­anstalter steigen, wenn der Abreise­termin näher rückt. Teil­weise verlangen Veranstalter mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor einer Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Storniert ein Kunde nicht recht­zeitig und erhöhen sich dadurch die Storno­kosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Auslands­kranken­versicherung über­nimmt Behand­lungs­kosten

Noch wichtiger als eine Reise­rücktritts­versicherung ist eine Auslands­kranken­versicherung. Bei Erkrankungen und Unfällen im Reise­land über­nimmt sie die Behand­lungs­kosten. Auch bei einer durch eine Pandemie verursachten Krankheit springen die meisten Tarife ein. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis fünf Jahre) versichern.

„Urlauber aus Deutsch­land haben 2023 im Schnitt 1 540 Euro pro Person und Reise von mindestens fünf Tagen ausgegeben. Da kommt bei einer Familie viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familien­mitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reise­rücktritts­versicherung wenigs­tens die hohen Storno­kosten.“

Projektleiterin Birgit Brümmel

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2024 um 12:00 Uhr
    LTA

    @Testard: In unserem aktuellen Vergleich finden Sie nur Tarife, die Sie bei direkt beim Anbieter abschießen können. Bei LTA (Lifecard Travel Assistance) handelt es sich jedoch um einen Versicherungsvermittler, nicht um ein Versicherungsunternehmen.

  • Testard am 29.04.2024 um 10:30 Uhr
    LTA

    Gibt es einen Grund dafür, dass die Angebote der LTA nicht untersucht wurden?
    In einem finanztest-Artikel aus 2011 wurde von der LTA aufgrund negativer Klauseln abgeraten. Gilt dies noch immer?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 14.03.2024 um 10:42 Uhr
    Teure Reisen

    @PhiBis: Wenn Sie in der Datenbank Tarife vergleichen oder in die Einzelansicht gehen, werden Ihnen auch die Preise für Reisen bis 10.000 Euro angezeigt.

  • PhiBis am 12.03.2024 um 21:09 Uhr
    Reise für 8000

    Leider sind hier hochpreisige Reisen, wie sie heute leider Gang und gäbe sind, nicht aufgeführt. Eine (wie meine geplante) Islandreise kostet für zwei Wochen zu zweit knapp 8000 Euro. Leider kann man beim Filter diese Summe nicht einstellen bzw. ist im Artikel für solche Reisen nichts vermerkt. Heute kostet eine größere Reise leider nicht mehr unter 6000 Euro (für 2 Personen).

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.02.2024 um 12:16 Uhr
    Versicherungssumme erhöhen

    @alle: Fragen Sie beim Versicherer konkret nach, unter welchen Bedingungen Sie im Jahresvertrag die Versicherungshöhe anpassen können. Fragen Sie, was Sie der Schutz kostet, wenn Sie die Versicherungssumme nachträglich erhöhen. Und was der Schutz kostet, wenn Sie den Schutz nur für die einzelne Reise erhöhen.
    Es ist gut möglich, dass Sie mit der Erhöhung der Versicherungssumme für das gesamte Vertragsjahr (auch rückwirkend), günstiger wegkommen als mit der Erhöhung für die einzelne Reise.
    Fragen Sie auch nach, ob die Erhöhung der Versicherungssumme im Jahresvertrag rückwirkend oder für die Zukunft (in Verbindung mit einer Verlängerung des Vertrages) gilt.
    Wie immer: Vergleichen Sie die Preise und entscheiden Sie sich dann.